26.11.2020
Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von Ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will.
Um die Steuerklassenwahl für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer zu erleichtern, haben das Bundesministerium für Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder entsprechende Tabellen ausgearbeitet.
Die Tabellen finden Sie hier: Merkblatt zur Steuerklassenwahl
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Hübenthal & Partner mbB
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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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